Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Theater im Hof


1.    Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen, die im Theater im Hof stattfinden, sowie für den Verkauf von Eintrittskarten und sonstigen Leistungen des Theaters.

2.    Vertragsschluss Der Vertrag über den Erwerb von Eintrittskarten kommt zustande, sobald der Kunde die Eintrittskarten bestellt und der Kaufpreis bezahlt wurde. Dies kann sowohl online über die Website des Theaters, an der Abendkasse oder an der Vorverkaufsstelle erfolgen.

3.    Einlass Der Einlass zu den Veranstaltungen erfolgt nur mit gültiger Eintrittskarte. Einlasszeiten werden auf den Eintrittskarten sowie auf der Website des Theaters bekannt gegeben. Der Einlass kann aus Sicherheits- oder anderen Gründen verweigert werden. Eintrittskarten werden am Eingang der Veranstaltung mittels Scanner geprüft. Ist der Strichcode auf den Eintrittskarten vom elektronischen Zutrittssystem nicht lesbar und die Strichcodenummer nicht entzifferbar, besteht kein Anspruch auf Einlass zur Veranstaltung. Wird ein Besucher aus diesem Grund abgewiesen besteht kein Anspruch auf Entgelt. Der erste Inhaber einer Eintrittskarte erhält Einlass zur Veranstaltung, danach wird die Eintrittskarte für weitere Zutritte gesperrt. Das Kopieren, Verändern oder Nachahmen von Eintrittskarten ist untersagt. Eintrittskarten sind vor Schmutz und Beschädigung zu schützen. Es besteht kein Anrecht auf Einlass nach Vorstellungsbeginn.

4.    Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten Ein Umtausch oder eine Rückgabe von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen.

5.    Veranstaltungsänderungen Das Theater im Hof behält sich vor, Programmänderungen oder Änderungen im Spielplan vorzunehmen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch von Eintrittskarten. Muss eine Vorstellung nach 60 Spielminuten abgebrochen werden, gilt sie als gespielt. Für eine Vorstellung, die vor 1 Stunde Spielzeit abgebrochen werden muss, behalten die Eintrittskarten ihre Gültigkeit und können für das gleiche Theaterstück im aktuellen Aufführungsjahr eingelöst werden. Ausnahme: Für die zwei letzten Vorstellungen im jeweiligen Aufführungsjahr gibt es eine vollständige Rückerstattung.

6.    Haftung Das Freilichttheater übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die im Zusammenhang mit dem Besuch einer Veranstaltung entstehen, es sei denn, diese beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Theaters. Aus Sicherheitsgründen sind keine Schirme erlaubt. Regenschutz-Pelerinen werden zur Verfügung gestellt.

7.    Sonstiges Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

8.    Gerichtsstand Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den Veranstaltungen des Theater im Hof ist ausschließlich das zuständige Gericht am Sitz des Theaters zuständig (8608 Bubikon).
Diese AGB können von Zeit zu Zeit aktualisiert werden. Die jeweils aktuellen AGB sind auf der Website des Theater im Hof einsehbar.

Stand: März 2024